progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik

  • Zuschüsse, abhängig von der Art des Vorhabens
  • Für Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Unternehmen, kommunale Einrichtungen, juristische Personen
  • Fördert den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie
  • Fördergeber: Land NRW

Aktuelle Hinweise

Laut Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg können die Förderungen von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau und von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, derzeit nicht weitergeführt werden. Die Antragstellung ist daher ausgesetzt.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einsetzen. Sie können die Förderung in folgenden Modulen erhalten:

  • Fördermodul „Erneuerbare Energien“
    • thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
    • Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (derzeit ausgesetzt)
    • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
    • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau (derzeit ausgesetzt)
    • Wasserkraftanlagen
    • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
    • Fassaden-Photovoltaik
    • Carports mit Photovoltaik-Dach
    • Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
  • Fördermodul „Strategien und Fachkräfte für die Wärmewende“
    • Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung
    • Bildungsprämie Wärmepumpe
    • Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
    • Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
    • Wärmekonzepte für Quartiere
    • Förderung von Konzepten zur Nutzung von Prozesswärme
    • Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
    • Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045
  • Fördermodul „Systemische Förderung für Gebäude und Quartiere“
    • Nahwärme- und Nahkältenetze
    • Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
    • Anlagen zur Nutzung von Abwärme für die Gebäudeversorgung
    • Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
    • Wärme- und Kältespeicher
  • Fördermodul „Fördermodul „Einzelmaßnahmen für zukunftsgerechte Gebäude“
    • oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen) i.V.m. einer Wärmepumpe
    • thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
    • Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen i.V.m. einer Photovoltaikanlage
    • Biomasseanlagen i.V.m. der Nutzung von Solarenergie
    • stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme i.V.m. einer Photovoltaikanlage
    • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Fördermodul „Modellprojekte. NRW“
    • KlimaGebäude.NRW innerhalb von KlimaQuartier.NRW
    • KlimaGebäude.NRWplus innerhalb von KlimaQuartier.NRW
    • Landesprojekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“
    • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
  • Fördermodul „Maßnahmen von besonderem Landesinteresse“

Mitfinanziert werden die unmittelbar für das Vorhaben notwendigen nachgewiesenen und angemessenen Ausgaben für fabrikneue Anlagen- und Komponententeile.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erhalten die Förderung nur für neue Anlagen und Anlagenteile und für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht.
  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor der Bewilligung beginnen.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Je nach Fördergegenstand bestehen weitere Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe: abhängig von der Art des Vorhabens
  • Bagatellgrenze: 350 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen des Bundes, der Länder sowie deren Einrichtungen
  • Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung
  • Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sowie Anlagen für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind
  • gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Insichgeschäfte in Form von entgeltlichen und sonstigen Vermögensübertragungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

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